Umschulung über das Arbeitsamt: Anspruch, Antrag und Geld (2026)

Das Arbeitsamt – korrekt: die Agentur für Arbeit – zahlt eine Umschulung, wenn sie deine Chancen auf dauerhafte Beschäftigung nachweislich verbessert. Finanziert wird sie über den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III): Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrtkosten und ggf. Kinderbetreuung werden vollständig übernommen. Dein Lebensunterhalt läuft über Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld weiter, dazu kommen 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat plus 1.000 € und 1.500 € Prämien. Eine Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und endet mit einem anerkannten Berufsabschluss. Seit Juli 2026 gilt allerdings wieder der Vermittlungsvorrang – deine Begründung entscheidet.

Umschulung oder Weiterbildung – was zahlt das Arbeitsamt eigentlich?

Der Unterschied ist für deinen Antrag entscheidend:

  • Umschulung: Du erlernst einen neuen, anerkannten Ausbildungsberuf – meist in zwei statt drei Jahren, mit Abschluss vor IHK oder Handwerkskammer. Gedacht für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können oder wollen.
  • Berufliche Weiterbildung: Du baust auf Vorhandenem auf – Zertifikatskurse, Teilqualifikationen, Fachkurse. Kürzer, oft drei bis zwölf Monate.
  • Aktivierungsmaßnahme (AVGS): Coaching, Bewerbungstraining, Orientierung. Keine Qualifizierung im engeren Sinn.

Alle drei kann die Agentur für Arbeit fördern – aber über unterschiedliche Instrumente. Umschulung und Weiterbildung laufen über den Bildungsgutschein, Aktivierungsmaßnahmen über den AVGS.

Wann bekomme ich vom Arbeitsamt eine Umschulung?

Es gibt keinen Rechtsanspruch – die Förderung ist eine Ermessensleistung. Deine Chancen stehen gut, wenn mehrere dieser Punkte auf dich zutreffen:

  • Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht (z. B. in der Kündigungsfrist oder mit befristetem Vertrag).
  • Du hast keinen verwertbaren Berufsabschluss – oder dein Abschluss liegt lange zurück und wird am Arbeitsmarkt nicht mehr nachgefragt.
  • Du kannst deinen bisherigen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben (dazu unten mehr).
  • Dein Zielberuf ist nachweisbar gefragt – idealerweise ein Engpassberuf mit offenen Stellen in deiner Region.
  • Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert und die Maßnahme zugelassen.
  • Du hast dich beraten lassen, bevor die Maßnahme begonnen hat. Wer zuerst bucht und dann fragt, bekommt nichts.

Der häufigste Ablehnungsgrund ist kein formaler, sondern ein inhaltlicher: eine zu vage Begründung.

Wie viel Geld bekomme ich während der Umschulung?

Kurskosten und Lebensunterhalt sind zwei verschiedene Töpfe – betrachte sie getrennt.

Was die Agentur direkt übernimmt (Bildungsgutschein):

  • Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren – vollständig
  • Fahrtkosten zum Bildungsträger
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn nötig
  • Kinderbetreuungskosten

Was du zum Leben bekommst:

  • Arbeitslosengeld I läuft während der Umschulung weiter – der Anspruch verbraucht sich dabei nicht wie sonst.
  • Beziehst du Grundsicherungsgeld (seit Juli 2026 der Nachfolger des Bürgergelds), läuft dieses weiter.
  • Dazu 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a SGB III) für die gesamte Dauer.
  • 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung.
  • Diese Zahlungen sind zweckbestimmt und werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Über zwei Jahre kommen allein an Weiterbildungsgeld und Prämien rund 6.100 € zusammen – zusätzlich zu ALG I oder Grundsicherung und zusätzlich zu den übernommenen Kurskosten.

Umschulung beantragen – in 6 Schritten

  1. Zielberuf festlegen. Einer, nicht drei. Je konkreter, desto besser deine Argumentation.
  2. Kurs und Träger auswählen. AZAV-zertifiziert, mit Kursnummer, Startdatum und Dauer – zum Beispiel aus unserer Kursbörse.
  3. Arbeitsmarktbeleg sammeln. 3–5 aktuelle Stellenanzeigen aus deiner Region, die genau diese Qualifikation fordern.
  4. Beratungstermin vereinbaren – bei der Agentur für Arbeit, schriftlich oder über das eService-Portal. Wichtig: vor dem Kursstart.
  5. Im Gespräch begründen. Warum reicht eine direkte Vermittlung nicht? Was fehlt dir konkret für die mitgebrachten Stellen? Hier greift der Vermittlungsvorrang.
  6. Bildungsgutschein einlösen. Nach der Bewilligung bekommst du ihn mit festgelegtem Bildungsziel und Gültigkeitsdauer – in der Regel drei Monate. Innerhalb dieser Frist muss die Umschulung starten.

Rechne von der ersten Anfrage bis zum Kursstart mit sechs bis zwölf Wochen.

In welche Berufe kann man sich umschulen lassen?

Grundsätzlich in jeden anerkannten Ausbildungsberuf, für den es eine zugelassene Maßnahme gibt. Bewilligt wird aber vor allem dort, wo der Arbeitsmarkt Bedarf hat:

  • Kaufmännisch: Kauffrau/-mann für Büromanagement, Kaufleute im Gesundheitswesen, Finanzbuchhaltung, Controlling mit Datenanalyse
  • Logistik: Fachkraft für Lagerlogistik, Speditions- und Disponententätigkeiten, Berufskraftfahrer
  • Technik: SPS- und Automatisierungstechnik, Robotik, Mechatronik
  • IT und Daten: Fachinformatik, Datenanalyse, Power BI, Cloud
  • Vertrieb und HR: Account Management, IT-Vertrieb, Personalsachbearbeitung
  • Sicherheit: Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Sachkunde nach § 34a GewO
  • Gesundheit und Soziales: Sozialassistenz, Heilerziehungspflege, Betreuungskraft

Welche Wege sich ohne Vorerfahrung besonders eignen, steht im Überblick Berufe für Quereinsteiger – und für alle ab 50 in Berufe für Quereinsteiger ab 50.

Sonderfall: Umschulung aus gesundheitlichen Gründen

Kannst du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben, läuft die Förderung meist nicht über den normalen Bildungsgutschein, sondern über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, § 49 SGB IX). Das ist wichtig, weil sich Träger, Umfang und Geldleistung unterscheiden.

  • Zuständig ist je nach Fall die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) oder das Jobcenter.
  • Häufigster Träger ist die Rentenversicherung, wenn genügend Beitragszeiten vorliegen.
  • Geldleistung ist dort in der Regel Übergangsgeld statt Weiterbildungsgeld – bei der Rentenversicherung üblicherweise rund 68 % des letzten Nettoentgelts, mit Kind rund 75 %.
  • Bearbeitungsdauer: Plane drei bis sechs Monate ein, dazu häufig ein ärztliches oder psychologisches Gutachten.

Faustregel: Stell den Antrag bei dem Träger, bei dem du versichert bist – falsch gestellte Anträge werden weitergeleitet, kosten aber Zeit.

Arbeitsamt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter – wer ist 2026 zuständig?

„Arbeitsamt“ gibt es als Behörde seit 2004 nicht mehr; gemeint ist die Agentur für Arbeit. Mit der Einführung der Neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 hat sich die Zuständigkeit weiter vereinfacht: Die Agentur für Arbeit übernimmt Vermittlung und Weiterbildungsförderung auch für Menschen im Grundsicherungsbezug.

Für dich heißt das: eine Anlaufstelle – unabhängig davon, ob du Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld beziehst. Bereits bewilligte Bildungsgutscheine und laufende Maßnahmen bleiben davon unberührt und werden regulär fortgeführt.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

  • Begründung schriftlich geben lassen. Darauf hast du ein Recht – und ohne sie kannst du nicht gezielt nachbessern.
  • Nachschärfen statt wiederholen. In den meisten Fällen fehlt der konkrete Arbeitsmarktbezug, nicht die Berechtigung.
  • Widerspruch einlegen. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
  • Zwischenschritt prüfen. Manchmal ist ein AVGS-Coaching der schnellere erste Schritt – die Umschulung folgt danach mit besserer Begründung.

Weiterführende Informationen und Quellen

FAQ

Die Lehrgangs- und Prüfungskosten werden vollständig übernommen, dazu Fahrt- und ggf. Kinderbetreuungskosten. Zum Leben läuft Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld weiter, zusätzlich gibt es 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 € nach der Zwischen- und 1.500 € nach der Abschlussprüfung.

Wenn die Umschulung deine Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung verbessert – typischerweise bei fehlendem oder nicht mehr verwertbarem Berufsabschluss, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder bei nachweisbarem Bedarf im Zielberuf. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, es ist eine Ermessensentscheidung.

Zielberuf festlegen, AZAV-zertifizierten Kurs auswählen, Beratungstermin vereinbaren, Förderbedarf begründen, Bildungsgutschein erhalten und innerhalb der Gültigkeit beim Träger einlösen. Von der Anfrage bis zum Start vergehen meist sechs bis zwölf Wochen.

In der Regel zwei Jahre – die dreijährige Ausbildung wird für Erwachsene verkürzt. Kürzere Qualifizierungen von drei bis zwölf Monaten sind Weiterbildungen, keine Umschulungen.

Ja. Gerade ohne verwertbaren Berufsabschluss hat abschlussorientierte Qualifizierung gesetzlich einen hohen Stellenwert – das ist eines der stärksten Argumente im Beratungsgespräch.

Meist nicht die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, sondern der Reha-Träger über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX) – häufig die Deutsche Rentenversicherung, die dann Übergangsgeld statt Weiterbildungsgeld zahlt.