Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein wichtiges Instrument der aktiven Arbeitsförderung in Deutschland. Er unterstützt Menschen, die auf Jobsuche sind, indem er die Teilnahme an Maßnahmen ermöglicht, die die Chancen auf eine Beschäftigung verbessern. Wichtig: Der AVGS (§ 45 SGB III) ist nicht dasselbe wie der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) – der AVGS fördert Coachings und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, der Bildungsgutschein längere Weiterbildungen und Umschulungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des AVGS erläutert: Definition, Anspruchsberechtigung, Beantragung und Hinweise zur Nutzung.
Der AVGS ist ein von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellter Gutschein, der den Zugang zu bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eröffnet. Mit dem AVGS können Arbeitssuchende kostenfrei an folgenden Angeboten teilnehmen:
Coachings (z. B. Bewerbungscoaching, Existenzgründungsberatung)
Vermittlung durch private Arbeitsvermittler
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Praktika, berufliche Qualifizierungen)
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Kosten der Maßnahme werden dabei vollständig von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen, sofern der Träger der Maßnahme zertifiziert ist (nach AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit
Der AVGS richtet sich an verschiedene Personengruppen:
Der Anspruch auf einen AVGS ist teilweise Ermessenssache: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch, aber die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheiden im Einzelfall über die Notwendigkeit der Förderung.
Weitere Infos zur gesetzlichen Grundlage des AVGS findest Du hier: § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Um einen AVGS zu erhalten, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es besteht ein konkreter Förderbedarf, z. B. zur Verbesserung der Vermittlungschancen.
Der Antragsteller ist bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet.
Die Maßnahme ist sinnvoll und geeignet, die Integration in Arbeit zu fördern.
Der Maßnahmeträger ist AZAV-zertifiziert.
Ob und wann ein AVGS ausgestellt wird, hängt vom Ermessen des Sachbearbeiters ab. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem zuständigen Berater gezielt vorzubereiten und den eigenen Förderbedarf plausibel darzulegen.
Neu seit Juli 2026 – Vermittlungsvorrang beachten: Mit der Neuen Grundsicherung prüft deine Vermittlerin oder dein Vermittler zuerst, ob eine direkte Jobvermittlung möglich ist. Umso wichtiger ist eine überzeugende Begründung, warum die Maßnahme deine Jobchancen nachhaltig verbessert – komm am besten mit einem konkreten Kurs und Wunschberuf ins Gespräch.
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Es handelt sich um einen Gutschein, den Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten können, um bestimmte Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu finanzieren.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der AVGS oft als „Bildungsgutschein“ bezeichnet, offiziell sind es jedoch zwei verschiedene Förderinstrumente. Wer einen Bildungsgutschein im engeren Sinn sucht, meint in der Regel den Gutschein für berufliche Weiterbildung oder Umschulung nach § 81 SGB III.
Grundsätzlich können folgende Personen einen AVGS beantragen:
Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es besteht kein Rechtsanspruch, aber eine gute Begründung erhöht die Chancen deutlich.
Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Schilderung des eigenen Unterstützungsbedarfs (z. B. Bewerbungscoaching, Existenzgründung, Umschulung)
Antragstellung, formlos möglich (mündlich, schriftlich oder per E-Mail)
Der Vermittler prüft den Antrag und stellt ggf. einen AVGS aus
Der AVGS kann formlos beantragt werden, z. B. per E-Mail oder über das eService-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Ein Beratungsgespräch ist aber meistens Voraussetzung.
Nicht zwingend. Auch Arbeitssuchende, die nicht offiziell arbeitslos gemeldet sind (z. B. in der Kündigungsfrist), können einen AVGS erhalten. Wichtig ist, dass ein konkreter Förderbedarf besteht und ein Beratungsgespräch stattgefunden hat.
Coaching (Bewerbung, Karriereplanung, Existenzgründung)
Private Arbeitsvermittlung
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Praktika, Probearbeit, Trainingsmaßnahmen)
Die Maßnahme muss von einem nach AZAV zertifizierten Träger durchgeführt werden.
Ja, für Antragsteller entstehen keine Kosten. Die Kosten für die Maßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter direkt gegenüber dem Maßnahmeträger. Eventuell werden sogar zusätzliche Kosten (z. B. Fahrtkosten) übernommen.
Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Beraters. Allerdings gibt es Situationen, in denen ein AVGS häufig bewilligt wird, etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder besonderem Förderbedarf.
Ja, Du kannst einen zertifizierten Maßnahmeträger frei wählen, sofern dieser die gewünschte Maßnahme anbietet und nach AZAV zertifiziert ist.
Bei Ablehnung kann ein neuer Antrag gestellt werden, idealerweise nach Anpassung oder genauerer Begründung des Förderbedarfs. Ein Gespräch mit dem Berater und das Darlegen individueller Hürden erhöhen die Erfolgsaussichten.
Häufig ja, besonders bei mehrtägigen oder längeren Maßnahmen. Ob und in welchem Umfang Nebenkosten erstattet werden, klärst du am besten vorab mit dem Träger und der Agentur für Arbeit.