Mit dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten deiner beruflichen Weiterbildung oder Umschulung – inklusive Fahrt- und ggf. Kinderbetreuungskosten. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen bekommst du zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a SGB III). Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie du den Gutschein beantragst und was sich 2026 geändert hat.
Der Bildungsgutschein ist die Förderzusage der Agentur für Arbeit für eine berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III. Er bestätigt, dass Ziel, Dauer und Region deiner Weiterbildung übernommen werden – du löst ihn bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger deiner Wahl ein. Nach Ausstellung ist er in der Regel drei Monate gültig.
Übernommen werden:
Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit
Kurz gesagt: Der AVGS (§ 45 SGB III) fördert Coachings, Bewerbungstrainings und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) fördert berufliche Weiterbildungen und Umschulungen mit anerkanntem Ziel.
Faustregel:
Alles Wichtige zum AVGS findest du in unserem AVGS-Ratgeber.
Gefördert werden kann, wer seine Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterbildung verbessert – insbesondere:
Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch – die Entscheidung trifft deine Beraterin oder dein Berater bei der Agentur für Arbeit. Eine gute Vorbereitung des Gesprächs erhöht deine Chancen deutlich.
Neu seit Juli 2026 – das ändert sich mit der Neuen Grundsicherung:
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen, die nach § 81 oder § 82 SGB III gefördert werden, bekommst du zusätzlich zu ALG I bzw. Grundsicherung:
Diese Leistungen sind zweckbestimmt und werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Nichts. Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten übernimmt die Agentur für Arbeit – gegebenenfalls auch Kinderbetreuungskosten.
In der Regel drei Monate ab Ausstellung – innerhalb dieser Frist muss deine Weiterbildung beginnen. Das festgelegte Bildungsziel und die Region stehen auf dem Gutschein.
Ja, sofern der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und der Kurs deinem festgelegten Bildungsziel entspricht. Passende geförderte Kurse findest du in unserer Kursbörse.
Ja, deine Leistungen laufen während der Weiterbildung normal weiter. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen bekommst du zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat sowie Prämien für Zwischen- und Abschlussprüfung.
Ja, viele geförderte Weiterbildungen laufen komplett online, in Teilzeit oder im Blended-Format – ideal, wenn du Familie oder andere Verpflichtungen hast.
Lass dir die Begründung schriftlich geben, schärfe deinen Förderbedarf nach – zum Beispiel mit konkreten Stellenanzeigen im Zielberuf – und stelle einen neuen Antrag. Auch ein Widerspruch ist möglich.