Bildungsgutschein 2026: Dein Weg zur 100 % geförderten Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten deiner beruflichen Weiterbildung oder Umschulung – inklusive Fahrt- und ggf. Kinderbetreuungskosten. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen bekommst du zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a SGB III). Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie du den Gutschein beantragst und was sich 2026 geändert hat.

Was ist der Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist die Förderzusage der Agentur für Arbeit für eine berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III. Er bestätigt, dass Ziel, Dauer und Region deiner Weiterbildung übernommen werden – du löst ihn bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger deiner Wahl ein. Nach Ausstellung ist er in der Regel drei Monate gültig.

Übernommen werden:

  • Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zur Weiterbildung
  • ggf. Kinderbetreuungskosten

Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutschein oder AVGS – was ist der Unterschied?

Kurz gesagt: Der AVGS (§ 45 SGB III) fördert Coachings, Bewerbungstrainings und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) fördert berufliche Weiterbildungen und Umschulungen mit anerkanntem Ziel.

Faustregel:

  • Kürzere Aktivierungsmaßnahme oder Coaching: AVGS
  • Berufliche Qualifizierung mit Abschluss oder Zertifikat: Bildungsgutschein

Alles Wichtige zum AVGS findest du in unserem AVGS-Ratgeber.

Wer hat Anspruch auf den Bildungsgutschein?

Gefördert werden kann, wer seine Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterbildung verbessert – insbesondere:

  • Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung (bis Juni 2026: Bürgergeld)
  • Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte (z. B. Kündigungsfrist, befristeter Vertrag)
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Wunsch zur Umschulung
  • Wiedereinsteiger:innen nach Familienzeit

Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch – die Entscheidung trifft deine Beraterin oder dein Berater bei der Agentur für Arbeit. Eine gute Vorbereitung des Gesprächs erhöht deine Chancen deutlich.

Neu seit Juli 2026 – das ändert sich mit der Neuen Grundsicherung:

  • Eine Anlaufstelle: Bildungsgutscheine laufen zentral über die Agentur für Arbeit – auch wenn du Grundsicherung beziehst.
  • Vermittlungsvorrang: Vor der Förderung wird geprüft, ob eine direkte Jobvermittlung möglich ist. Begründe konkret, warum die Weiterbildung deine Chancen langfristig verbessert.
  • Weiterbildungsgeld bleibt: Die 150 €/Monat nach § 87a SGB III sind von der Reform nicht betroffen.

Bildungsgutschein beantragen – in 5 Schritten

  1. Wunschkurs auswählen:
    Stöbere in unserer Kursbörse und notiere dir Kurs, Bildungsträger und Kursnummer.
  2. Termin vereinbaren:
    Kontaktiere deine zuständige Agentur für Arbeit und vereinbare ein Beratungsgespräch.
  3. Gespräch vorbereiten:
    Begründe deinen Förderbedarf: Arbeitsmarktchancen im Zielberuf, warum der Kurs passt und was dir ohne Förderung fehlt. Seit Juli 2026 gilt der Vermittlungsvorrang – eine überzeugende Begründung ist wichtiger denn je.
  4. Bildungsgutschein erhalten:
    Bei Bewilligung bekommst du den Gutschein mit festgelegtem Bildungsziel und Gültigkeitsdauer.
  5. Beim Träger einlösen:
    Reiche den Gutschein beim Bildungsträger ein und starte innerhalb der Gültigkeit (in der Regel drei Monate).

Extra-Geld: Weiterbildungsgeld & Prämien

Bei abschlussorientierten Weiterbildungen, die nach § 81 oder § 82 SGB III gefördert werden, bekommst du zusätzlich zu ALG I bzw. Grundsicherung:

  • 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a SGB III) – für die gesamte Dauer der Weiterbildung
  • 1.000 € Prämie bei bestandener Zwischenprüfung
  • 1.500 € Prämie beim erfolgreichen Abschluss

Diese Leistungen sind zweckbestimmt und werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Weiterführende Informationen und Quellen

FAQ

Nichts. Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten übernimmt die Agentur für Arbeit – gegebenenfalls auch Kinderbetreuungskosten.

In der Regel drei Monate ab Ausstellung – innerhalb dieser Frist muss deine Weiterbildung beginnen. Das festgelegte Bildungsziel und die Region stehen auf dem Gutschein.

Ja, sofern der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und der Kurs deinem festgelegten Bildungsziel entspricht. Passende geförderte Kurse findest du in unserer Kursbörse.

Ja, deine Leistungen laufen während der Weiterbildung normal weiter. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen bekommst du zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat sowie Prämien für Zwischen- und Abschlussprüfung.

Ja, viele geförderte Weiterbildungen laufen komplett online, in Teilzeit oder im Blended-Format – ideal, wenn du Familie oder andere Verpflichtungen hast.

Lass dir die Begründung schriftlich geben, schärfe deinen Förderbedarf nach – zum Beispiel mit konkreten Stellenanzeigen im Zielberuf – und stelle einen neuen Antrag. Auch ein Widerspruch ist möglich.