Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung. Dies gilt für:
- Kursgebühren & Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten & Unterbringungskosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der Maßnahme
📌 Wichtig: Die Förderung muss VOR der Teilnahme beantragt werden!