Weiterbildungskostenübernahme

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung. Dies gilt für:

  • Kursgebühren & Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten & Unterbringungskosten
  • Kosten für Kinderbetreuung während der Maßnahme

📌 Wichtig: Die Förderung muss VOR der Teilnahme beantragt werden!